► 5. – 7. Dezember 2019 | Leverkusen (zwischen Köln und Düsseldorf)
Auf den Seiten der DGSP liest man als Information zu der Jahrestagung:
Seit jeher hat die Psychiatrie einen Doppelauftrag zu erfüllen: Hilfe für den Leidenden und Kontrolle im Dienst des Gemeinwesens. Rechtliche Entwicklungen, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder im Bundesteilhabegesetz (BTHG) niedergelegt sind, aber auch durch Richterrecht ausdifferenzierte Vorgaben tragen nun zu Veränderungen bei der Ausbalancierung dieses Doppelauftrages bei. In jedem Fall – und das ist gut so – stärken die Entwicklungen die Rechtsposition der Patient*innen.
Psychiatrisch Handelnde und Behandlungs- und Betreuungsinstitutionen sind herausgefordert, sich mit dieser zunehmenden Stärkung der Rechte der Patient*innen auseinanderzusetzen. Vor allem ist sicherzustellen, dass sich durch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Situation der Patient*innen auch tatsächlich verbessert und Verfahrensweisen zu ihrem Wohle gefunden werden.
Auf unserer Jahrestagung wollen wir uns u.a. mit diesen Fragen auseinandersetzen:
- Verändert sich die Balance zwischen Hilfe- und Kontrollfunktion der Psychiatrie?
- Verändert sich der gesellschaftliche Auftrag an die Psychiatrie – wenn ja, wie?
- Ist die Psychiatrie als System unter den gegebenen Rahmensetzungen in der Lage, den veränderten Ansprüchen gerecht zu werden?
Weitere Informationen siehe: https://www.dgsp-ev.de/tagungen/aktuelle-tagungen/dgsp-jahrestagung-2019.html