Die Vielfalt der Themenstellungen, die das Gesundheitsrecht gerade in der Naturheilkunde und Psychotherapie bietet, interessiert mich sowohl als Anwältin als auch persönlich sehr, daher biete ich eine hochspezialisierte Weiterbildung zu spezifischen Fragen des Berufsrechts und der Berufserlaubnis, aber auch Strategien und Details zur Abrechnung nach dem GebüH. Im Vortrag wird es auch um Möglichkeiten und Grenzen gehen, an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilzunehmen und zum Umgang mit Kassen und Kammern. Wichtig ist auch das Vertragsrecht, um Patienten im Umgang mit den Kassen zu unterstützen.
Die Weiterbildung wird als Videoveranstaltung durchgeführt.
Dr. Anette Oberhauser
Kurzvita:
- geboren 1969 in Altötting
- seit 1997 freiberufliche Dozentin und zunächst Anwältin in Anstellung
- seit 2000 selbstständig in eigener Rechtsanwaltskanzlei tätig
- frühe Spezialisierung auf Medizinrecht, insbesondere mit Schwerpunkt alternative Heilverfahren
und Recht der Psychotherapie
- 2005 Promotion: "Die zivilrechtliche Haftung bei der Anwendung alternativer Heilverfahren"
- 2008 Zulassung als Fachanwältin für Medizinrecht
- laufend Lehrbeauftragte bei Freien Bildungsträgern und der Hamburger Fernhochschule
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Existenzgründungscoaching
- Heilmittelwerberecht
- Berufsrecht der Heilberufe